Information zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab dem 28.06.2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es betrifft bestimmte digitale Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere:
- Telemedien, die über Websites oder Apps angeboten werden,
- die auf den elektronischen Abschluss eines Vertrags abzielen und
- sich an Verbraucher:innen (B2C) richten.
Was bedeutet das konkret?
Vom BFSG betroffen sind vor allem Plattformen und Websites, die Online-Vertragsabschlüsse ermöglichen, wie z. B. Webshops oder Buchungsportale für Endkund:innen.
Wer ist NICHT vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?
Webseiten und digitale Angebote, die ausschließlich informativen Zwecken dienen oder sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) richten, unterliegen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), da sie nicht auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags abzielen.
Was bedeutet das für Sie als Kunde von lern.link?
Lern-Management-Systeme von lern.link sind nicht vom BFSG betroffen, wenn sie:
- keine Bestell- oder Kaufabwicklung für Endverbraucher:innen ermöglichen
- im B2B-Kontext eingesetzt werden – etwa im Rahmen von internen Schulungen oder der Mitarbeiterqualifizierung,
- nicht öffentlich für Verbraucher:innen zugänglich sind.
Praxisbeispiel zur Abgrenzung:
Nicht betroffen: Ein Unternehmen nutzt das LMS von lern.link intern zur Fortbildung seiner Mitarbeitenden. Die Zugangsdaten erhalten die Nutzer:innen vom Unternehmen direkt. Ein Vertragsabschluss über die Plattform findet nicht statt.
Betroffen (BFSG-relevant): Eine Online-Sprachschule bietet ihre Kurse über eine öffentlich zugängliche Website an, inklusive Buchungs- und Bezahlfunktion für Privatpersonen.
Nützliche Links:
Allgemein:
https://bfsg-gesetz.de/
www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/
Wer ist betroffen:
https://bfsg-gesetz.de/check/
Warum digitale Barrierefreiheit:
www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/digitale-barrierefreiheit/
Was bedeutet Barrierefreiheit in der Umsetzung:
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/wcag/
Testen:
www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/produktorientierter-test/screenreader
https://www.w3.org/tools/
https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web
Ihr Vorteil mit lern.link: Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht
Unabhängig vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 profitieren Sie bei jedem LMS von lern.link von einem ganz besonderen Service:
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Die Vorteile von Smartmenüs
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